Anmerkung der Redaktion: Hierbei handelt es sich lediglich um einen Auszug. Den vollständigen Beitrag finden Sie in der SIP-Ausgabe 3_2026 auf Seite 50 bis 51.
Lesedauer: circa 1 Minute
Am 11. Februar 2025 ist die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft getreten. Dieses Jahr steht ein weiterer wichtiger Meilenstein an: Ab August 2026 sind alle dazu verpflichtet, die Anforderungen der Verpackungsordnung umzusetzen. Eine entsprechend hohe Dringlichkeit besteht, diesbezüglich aktiv zu werden – auch die Textilbranche ist davon stark betroffen.
Hintergrund
Die EU-Verpackungsverordnung ist Bestandteil des EU Green Deals und löst die EU-Verpackungsrichtlinie und das deutsche Verpackungsgesetz ab. Ziel ist es, die Umweltauswirkungen durch Verpackungen zu reduzieren. Dr. Thomas Vogt, Manager Sustainability Practice bei valantic, erklärte in einem Webinar Ende Februar, organisiert von valantic in Zusammenarbeit mit der Maxtex-Academy, was es nun konkret zu tun gibt. Maxtex ist ein Unternehmensverbund der Textil- und Bekleidungsbranche mit Fokus auf Wissenstransfer, Netzwerkformate und Weiterbildungen. Valantic unterstützt Unternehmen bei der Nachhaltigkeitstransformation, insbesondere bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen.
Zu Beginn des Webinars räumte Thomas Vogt direkt mit einem allgemeinen Missverständnis auf: ALLE Verpackungen sind von diesem Gesetz betroffen – neben Produktverpackungen auch Transport- und Umverpackungen. Das sei aktuell vielen noch nicht ganz klar. Gleichzeitig gelten nicht alle PPWR-Anforderungen für jede Verpackung gleich – dies hängt von der PPWR-Rolle des Unternehmens und der Verpackungsart ab. Thomas Vogt empfiehlt, dass sich jeder zunächst einen Überblick verschaffen sollte, bis zu welchem Grad er von der EU-Verpackungsordnung betroffen ist.
Sina Eilers

